Die erste eigene Wohnung‌

Tipps und Hinweise

Kaum ein Schritt im Leben ist so groß, wie der Auszug bei den Eltern. Die erste eigene Wohnung bedeutet einen enormen Zuwachs an persönlicher Freiheit. Gleichzeitig wächst aber auch die Verantwortung. Dies fängt bereits vor dem Umzug an: Neben dem Durcharbeiten der verschiedenen Klauseln des Mietvertrages geht es dabei auch um die Einrichtung und Gestaltung der Wohnung. Denn in den meisten Fällen ist diese nicht bereits fertig eingerichtet...

Mit den Wänden fängt es an

Sofern die Wohnung nicht frisch renoviert übergeben wird, führt an einem neuen Anstrich der Wände in der Regel kein Weg vorbei. Dort, wo bis zum Auszug der Vormieter Möbel standen, sind die Wände meist deutlich heller. Hinzu kommen kleinere Flecken und Kratzer, wie sie im Rahmen des täglichen Lebens unvermeidlich sind. Zuerst geht es dabei darum zu prüfen, in welchem Ausmaß Renovierungsarbeiten notwendig sind. Das Alter der Tapeten lässt sich meist vom Vermieter erfragen. Vor allem aber spielen optische Fragen und die eigenen Ansprüche hier die wichtigste Rolle. Festgehalten werden kann, dass das Anbringen einer neuen Tapete ein gewisses Maß an handwerklichem Geschick verlangt oder durchaus kostspielig werden kann. Im Zweifel sollte bei einer gemieteten Wohnung also eher ein neuer Anstrich erfolgen. Dies gilt gerade dann, wenn es sich um die erste eigene Wohnung handelt, weil diese in den seltensten Fällen über einen so langen Zeitraum bewohnt wird, dass sich die Investition in neue Tapeten lohnt. Umgekehrt macht es keinen Sinn, bei der Farbe sparen zu wollen, weil bei billigen Farben die Deckkraft oft zu wünschen übriglässt. Der Kauf weiterer Farbe und zusätzlich aufgewendete Zeit sind dann meist die unvermeidliche Folge.


Fußböden neu gestalten

Wenn die Wände fertig gestellt sind, können im nächsten Schritt die Arbeiten am Fußboden vorgenommen werden. Wenn die alten Böden mit einem gründlichen Putzen weiter verwendbar sind, ist dies natürlich der Idealfall. Hier zeigen die in der Wohnung befindlichen Teppichböden oft Abnutzungserscheinungen, die eine gründliche Reinigung oder Neuverlegung unvermeidlich machen. Die Frage ist, welche Art von Boden für die neue Wohnung Sinn macht. Wesentlich pflegeleichter sind in jedem Fall glatte Böden. Fliesen oder Parkett kommen dabei in der Regel nur in Frage, wenn der Vermieter mindestens den Großteil der Kosten übernimmt. Übrig bleiben damit neben Teppichböden noch Laminat, Kork oder Böden aus Kunststoff. Letztere sind häufig die günstigere Variante. Dank der großen Auswahl an Designs kann der Boden individuell in die geplante Gesamtgestaltung eingefügt werden. Rein optisch sind echte Holzböden oder Fliesen auf den ersten Blick oft kaum noch von Böden aus Kunststoff zu unterscheiden. Eine gute und haltbare Qualität aus Kunststoff macht deshalb in der Regel mehr Sinn als günstiges Laminat, dass sich in Regel zudem als äußerst hellhörig beim Gehen erweist.

Die Dekoration der Fenster

Im nächsten Schritt geht es bereits darum, der Wohnung durch bestimmte Accessoires eine persönliche Note zu verleihen. Hier spielen nicht zuletzt die Fensterflächen eine zentrale Rolle. Wie bei den Wänden und Fußböden gibt es auch in Sachen Fensterdeko eine breite Auswahl an gestalterischen Möglichkeiten. Dies wird bereits bei der Vielfalt der Varianten von Vorhängen deutlich. Neben der Auswahl farblich und vom Muster her passender Stoffe kommt es auch auf die Größe und den Schnitt an. Je nach Nutzung des Raums und die Lage der Wohnung kommt es darauf an, wie blickdicht oder lichtundurchlässig der Stoff gestaltet sein soll. Weiterhin besteht alternativ die Möglichkeit der Anbringung von Jalousien. Auch hier gibt es neben unterschiedlichen technischen Ausführungen eine Vielzahl verschiedener Modelle in unterschiedlichen Farben und Designs. Gerade weil die erste eigene Wohnung häufig in einem eher urbanen Umfeld bezogen wird, ist ein Sichtschutz nach außen für die eigene Privatsphäre von besonderer Wichtigkeit. Vorhänge oder Jalousien für die Fensterdeko gehören deshalb definitiv mit auf die Einkaufsliste für die Umgestaltung der Wohnung.
Wichtig: In der Regel dürfen Fensterdekorationen in Mietwohnungen nicht fest an den Fenstern verschraubt werden – daher besser immer geklemmten oder geklebten Sicht- und Sonnenschutz auswählen, ansonsten kann es beim Auszug teuer werden.



Balkon und Terrasse

Im besten Fall verfügt die Wohnung über einen eigenen Außenbereich. Ob es sich dabei um eine Terrasse oder einen Balkon handelt ist nicht so wichtig. Entscheidend ist, sich an einem schönen Sommerabend zum Essen oder einfach nur Dasitzen mit Freunden ins Freie begeben zu können, ohne dass man dafür gleich in den Biergarten muss. Um die schönste Zeit des Jahres noch ein wenig besser zu machen, ist eine ansprechende Gestaltung des Außenbereichs wichtig. Neben bequemen Sitzmöbeln, auf denen man gerne auch mal eine Stunde länger verweilt sind Pflanzen ein gutes Mittel, um dem Balkon der der Terrasse Atmosphäre zu verleihen. Pflanzen haben dabei den zusätzlichen Vorteil, auch diesen Bereich der Wohnung ein Stück weit weniger einsehbar von außen zu machen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, genügen oft Einmachgläser mit ein wenig Sand und einem Teelicht, um eine schöne Stimmung für wenig Geld zu erzeugen.






Achtung! Fallstricke im Mietvertrag

Neben den technischen Fragen rund um die Gestaltung der neuen Wohnung kommt es auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen an. Renovierungen der Wohnung bedürfen in der Regel keiner Absprache mit dem Vermieter. Trotzdem ist es sinnvoll, die einzelnen Maßnahmen vorher mit diesem abzustimmen.

Ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter ist in vielerlei Hinsicht von Vorteil. Andererseits bedeutet dies nicht, dem Vermieter in allen Dingen recht zu geben. Häufig enthalten Mietverträge Klauseln, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Dies betrifft insbesondere die Pflicht zu Renovierungsarbeiten bei Ein- oder Auszug. Bei einer nicht renoviert übergebenen Wohnung bedarf es allerdings in der Regel keiner entsprechenden Pflicht, weil die Neugestaltung im Interesse des Mieters liegt. In diesem Zusammenhang ist nur wichtig, sich frühzeitig über baulich relevante Maßnahmen zu verständigen.

Wesentlich häufig kommt es zum Streit, wenn eine Renovierung für den Fall eines Auszugs vereinbart wurde. Hier enthalten viele Verträge Regelungen, die keine rechtliche Bindungskraft entfalten. So sind etwa starre Fristen für eine Renovierung bestimmter Räume nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell unzulässig. Hintergrund ist, dass die Arbeiten nicht unabhängig vom Zustand der Mietsache verlangt werden können. Ausgefallene Wandfarben können dagegen nach der Rechtsprechung des BGH zu einem Schadensersatz zu Lasten des Mieters nach §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB führen, wenn die Wohnung in einem farblich neutral gehaltenen Zustand übergeben wurde. Hinsichtlich der Pflicht zur Renovierung bei Auszug hat der BGH erst kürzlich unter Aktenzeichen VIII ZR 277/16 entschieden, dass die Vereinbarung der Übernahme von Arbeiten zwischen Vormieter und Mieter gegenüber dem Vermieter keine rechtliche Wirkung entfaltet. Dieser hat vielmehr die Wohnung in unrenoviertem Zustand übergeben und kann folglich bei Auszug keine Übernahme von Renovierungsleistungen verlangen.